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Im Gentechnik-Labor wurde an so manchem geforscht – Pflanzen die der Hitze trotzen, mehr Ertrag liefern oder nährstoffreicher sind - aber aufs Feld haben es nur wenige Pflanzen geschafft. Nach über zwei Jahrzehnten intensiver Forschung sind es vier Nutzpflanzen, die für den Handel (kommerziell) angebaut werden: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Gentechnik-Pflanzen dienen vor allem Tieren als Futtermittel und der Herstellung von Textilien. Sie stehen hauptsächlich auf Feldern Nord- (Kanada, USA) und Südamerikas (Brasilien, Argentinien).1 In Deutschland werden seit 2013 keine Gentechnik-Pflanzen mehr angebaut.2
Es gibt nur zwei Pflanzentypen, die in nennenswertem Ausmaß angebaut werden: Pflanzen, denen bestimmte Pflanzengifte (Herbizide) nichts anhaben können ( herbizidtolerante Pflanzen) und Pflanzen die selbst Insektengifte herstellen, um sich so gegen bestimmte Schädlinge zu schützen ( insektenresistente Pflanzen). 42 % aller kommerziell angebauten Gentechnik-Pflanzen verfügen über beide Eigenschaften gleichzeitig.1
Die auf der Welt am meisten angebaute Gentechnik-Pflanze ist gentechnisch veränderte Soja. Sie ist gegen Pflanzengifte resistent, meist gegen RoundupReady mit dem Wirkstoff Glyphosat oder Liberty Link mit dem Wirkstoff Glufosinat (Fallbeispiel: Glyphosat). Gentechnik-Soja steht auf rund der Hälfte der gesamten Gentechnik-Anbaufläche. 2018 waren es weltweit 95,9 Millionen Hektar, was 78 Prozent der gesamten Soja-Anbaufläche entsprach.1 Herbizidresistente Soja steht vor allem in den USA, aber auch in Brasilien und Argentinien, wo für den Anbau immer mehr Regenwald abgeholzt wird. Der Großteil wird als Tierfutter nach Europa geliefert, um der hohen Nachfrage nach Fleischprodukten nachzukommen.
Mit rund 30 Prozent steht Mais auf den Gentechnikflächen - auch dieser wird hauptsächlich in den USA, Brasilien und Argentinien angebaut, auch er ist hauptsächlich für die Futtertröge. Die meisten Gentechnik-Mais-Sorten sind insektenresistent, immer mehr können beides – Pflanzengift tolerieren und Insektengifte abgeben.1 Auch die Gentechnik-Baumwolle ist mit der Eigenschaft ausgestattet, ihr pflanzeneigenes Gift herzustellen und wird meist in Asien angebaut. Der Anteil der gentechnisch veränderten Baumwolle macht mit 76 % am gesamten Baumwollanbau den Löwenanteil aus (Fallbeispiel: Gentechnisch veränderte Baumwolle). Gentechnisch veränderter Raps steht fast ausschließlich auf kanadischen Feldern. Weil Raps sich extrem schnell ausbreiten kann, macht der Anteil von Gentechnik-Raps nahezu 100 % aus.1 Eine Landwirtschaft ohne Gentechnik ist in Kanada so gut wie nicht mehr möglich.
Informationsdienst Gentechnik: Gentechnik-Statistiken
Informationsdienst Gentechnik: Gift auf Gentechnik-Feldern
Damit Gentechnik-Pflanzen in Europa angebaut oder aus anderen Ländern importiert werden dürfen, müssen sie von der EU-Kommission zugelassen sein. Das gilt auch für Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen einschließlich Futtermittel. Alle Regelungen, die in der EU beschlossenen werden, gelten dabei für alle Mitgliedsstaaten. Derzeit sind es mehrere Dutzend Varianten an Gentechnik-Soja, -Raps oder -Mais die in die EU importiert und hier verfüttert werden dürfen. Angebaut werden gentechnisch veränderte Pflanzen in Europa jedoch nur wenig - Tendenz fallend, weil die Bevölkerung sehr skeptisch ist und es eine breite gentechnikkritische Bewegung gibt. In Europa ist, seit 1998, nur der insektengiftproduzierende Gentechnik-Mais MON810 des Konzerns Monsanto (seit 2018 Bayer) zugelassen. Ihn auszusäen ist dennoch in vielen Ländern der EU verboten.
2018 stand der Gentechnik-Mais nur auf spanischen und portugiesischen Feldern. In den Jahren davor gab es auch kleinere Flächen in Tschechien, Rumänien, Polen und der Slowakei. Der Anbau in Spanien ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr von 124 Tausend Hektar auf 115 Tausend zurückgegangen. Er macht aber dennoch ungefähr ein Drittel aller Maisflächen Spaniens aus. Auch in Portugal sinkt der Anbau von Gentechnik-Mais. Er ist von 7.000 Hektar in den Vorjahren auf unter 6.000 Hektar im Jahr 2018 gesunken. 1 Zwischen 2010 und 2011 wurde in Deutschland und Schweden auf kleinen Flächen auch eine Gentechnik-Kartoffel von „BASF“ namens "Amflora" angebaut. Mit einer veränderten Stärkezusammensetzung war sie für die Industrie gedacht. Sie fand jedoch kaum Abnehmer und 2013 wurde die Anbaugenehmigung dann wegen Fehler im Zulassungsverfahren durch ein EU-Gericht für ungültig erklärt.
Welche Gentechnik-Pflanzen die EU-Kommission zulässt, macht sie davon abhängig, wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Gentechnik-Pflanzen bewertet. Die Behörde spielt somit eine ganz entscheidende Rolle, ob Gentechnik-Pflanzen zugelassen werden oder nicht.
Seit dem die EFSA besteht, steht sie in der Kritik. Zahlreiche Untersuchungen weisen darauf hin, dass ihre Gentechnik-Experten der Industrie nahe stehen. Um die Risiken transgener Pflanzen zu prüfen, bezieht sich die EFSA auf Untersuchungsergebnisse der Antragsteller. Also der Firmen, die die Gentechnik-Pflanze entwickelt haben und sie auf den Markt bringen wollen. So ist es wenig verwunderlich, dass die EFSA bislang alle Anfragen im Sinne der Gentechnikfirmen beschieden hat. Seit langem fordern die gentechnikkritischen Verbände deshalb ihre Reform.
Informationsdienst Gentechnik: Risikobewertung durch die EFSA
Welt : Untersuchungsausschuss zu Glyphosat gefordert (12.10.2017)
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2018 steht fest: neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas gelten rechtlich als Gentechnik. Angebaut werden in Europa keine mit CRISPR/Cas veränderte Pflanzen. Anders sieht es in den USA aus, wo bereits mehrere Neue-Gentechnik-Pflanzen zum Anbau zugelassen wurden. Thementext: CRISPR - Wie funktioniert die Technologie und was sind ihre Risiken?
Mehrere EU-Ländern haben den Anbau von MON810-Mais verboten, darunter befinden sich große Agrarländer wie Frankreich und Deutschland. Sie berufen sich dabei auf Artikel 23 der EU-Freisetzungsrichtlinie, der eine sogenannte Schutzklausel enthält. Sie ermöglicht es, dass gentechnisch verändert Organismen (GVO) vorübergehend weder eingesetzt noch verkauft werden dürfen. Sie tritt in Kraft, wenn ein Mitgliedstaat „aufgrund neuer oder zusätzlicher Informationen berechtigten Grund zu der Annahme“ hat, dass der GVO „eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt“.
Seit 2015 ist es EU-Mitgliedstaaten zusätzlich über den sogenannte "Opt-Out"-Mechanismus möglich, , den Anbau von Gentechnik-Pflanzen zu verhindern. 17 EU-Mitgliedstaaten sowie vier Regionen nutzen diese Regelung. Die Länder können dabei zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Phase 1 – freiwillige Selbstbeschränkung: die Regierung des jeweiligen EU-Landes und die Firma, die das Gentechnik-Saatgut vermarkten will, einigen sich , dass der Anbau in diesem Land nicht genehmigt ist. Die Firma verzichtet also freiwillig darauf, dass in diesem Land ihre Gentechnik-Pflanzen angebaut werden. Phase 2 – Anbauverbot: das Mitgliedsland untersagt den Anbau einer bestimmten Pflanze. Dies muss die Regierung nachvollziehbar begründen. Allerdings nicht mit Umwelt- und Gesundheitsrisiken, denn dafür gibt es die "Schutzklausel"). Als Begründung können unter anderen umwelt-oder agrarpolitische Ziele sowie sozioökonomische Auswirkungen gelten. Phase 1 ist nicht Voraussetzung, Phase 2 zu nutzen.
Im Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) findet man die Orte, an denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Allerdings gibt es schon seit Jahren keine neuen Einträge. Denn: Seit 2012 findet kein Anbau mehr in Deutschland statt. Versuche, in denen Gentechnik-Pflanzen außerhalb des Labors angepflanzt wurden, gab es zuletzt 2013. BVL: Standortregister
Zuletzt aktualisiert: September 2019