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Nach EU-Gentechnikrecht müssen Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden. Da das EU-Recht in Österreich gilt, gibt es dort ebenfalls eine Kennzeichnungslücke. Um den Verbraucher*innen trotzdem Wahlfreiheit bei Einkauf zu ermöglichen, führte Österreich 1998 als erstes Land der Welt ein Ohne-Gentechnik-Gütezeichen ein. Sämtliche Milch- und Geflügelprodukte werden inzwischen ohne gentechnisch veränderte Futtermittel hergestellt. Die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik hergestellt“ wird von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Gentechnik-frei vergeben. Sie wurde nach dem erfolgreichen Volksbegehren im Juni 1997 von den Umweltorganisationen Greenpeace und Global 2000, dem Anbauverband Bio Austria sowie Unternehmen aus der Lebensmittelbranche gegründet.1
Hersteller*innen, die das Zeichen nutzen wollen, müssen die im österreichischen Lebensmittel-Codex festgelegte Richtlinie für eine gentechnikfreie Produktion einhalten (siehe unten). Sie müssen einen Lizenzvertrag mit der ARGE Gentechnik-frei abschließen und dort Mitglied werden. Eine von der ARGE autorisierte Kontrollstelle prüft mindestens jährlich und risikobasiert, dass die Richtlinien eingehalten werden. Sowohl die Kontrollstellen als auch die Betriebe selbst entnehmen regelmäßig Proben, die auf gentechnische Verunreinigungen analysiert werden. Inzwischen bieten österreichische Hersteller rund 3.600 garantiert gentechnikfreie Produkte an. Doch immer noch importiert Österreich laut Greenpeace 350.000 Tonnen gentechnisch verändertes Soja jährlich, vor allem aus Südamerika. Es wird an Schweine und Rinder verfüttert, die dann als Fleischprodukte auf den Tellern der Verbraucher*innen landen.2, 3, 4
Die gesetzliche Basis für die Ohne Gentechnik – Kennzeichnung ist die „Richtlinie zur Definition der ‚Gentechnik-freien’ Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung“ im Österreichischen Lebensmittel-Codex. Die Richtlinie wurde erstmals 1998 veröffentlicht und seither mehrfach novelliert, zuletzt im Dezember 2017. Sie stellt sicher, dass
Wenn Vitamine und andere Zusätze in gentechnikfreier Qualität dauerhaft nicht verfügbar sind, darf eine Experten-Kommission Ausnahmen zulassen. Derzeit gibt es keine solchen Ausnahmeregeln.
Die Codex-Richtlinie gilt für konventionelle Lebensmittel. Bei Bio-Produkten sind die Produktionsvorgaben in der EU-Bio-Verordnung 2092/91 geregelt. Sie schreiben ebenfalls eine gentechnikfreie Produktion vor.5
1998 | Der Österreichische Lebensmittel-Codex verabschiedet die erste Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreiheit. Vorerst nutzen nur Bio-Hersteller die Möglichkeit, ihre Produkte als gentechnikfrei auszuloben. Die ersten Produkte mit dem grünen „Ohne Gentechnik hergestellt“-Zeichen sind ab Frühjahr 1998 auf dem Markt. |
2003 | Die ersten als gentechnikfrei gekennzeichneten konventionellen Eier und Milchprodukte kommen auf den Markt. |
2009 | Erstmals gibt es auch Schweinefleisch aus gentechnikfreier Fütterung. |
2010 | Die komplette österreichische Milchwirtschaft hat auf gentechnikfreie Produktion umgestellt. Auch alle Frischeier stammen von Hühnern, die gentechnikfrei gefüttert wurden. |
2012 | Ein Großteil der österreichischen Mastgeflügelproduktion wird auf gentechnikfreies Futter umgestellt. |
2016 | Die ARGE Gentechnik-frei und der deutsche VLOG vereinbaren die gegenseitige Anerkennung ihrer Zertifizierungen. Das erleichtert den Handel mit gentechnikfreien Produkten zwischen Deutschland und Österreich. |
2017 | Das österreichische Geflügel wird komplett gentechnikfrei ernährt. |
1 Greenpeace: 20 Jahre Gentechnik-Volksbegehren
3 ARGE Gentechnikfrei: Voraussetzungen für die Vergabe der Ohne-Gentechnik – Kennzeichnung (PDF)
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2020