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Gentechnik kann auf mehreren Wegen in unsere Lebensmittel gelangen. Direkt als gentechnisch verändertes Getreide oder Gemüse außerdem indirekt über das Futter der Tiere, deren Produkte wir verzehren. Lebensmittel, die direkt aus Gentechnik-Pflanzen hergestellt wurden, müssen seit 2004 entsprechend gekennzeichnet sein. In der Zutatenliste steht dann „gentechnisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem ... hergestellt“. Das wäre zum Beispiel bei Cornflakes der Fall, die aus genverändertem Mais gemacht sind. Da die Mehrheit der Verbraucher "Gen-Food" ablehnt, finden sich auch kaum welche im Supermarktregal.
Kommt die Milch aus einer Kuh, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurde, muss diese nicht gekennzeichnet werden. Produkte wie Fleisch, Wurst, Eier und Käse müssen auch nicht als solche ausgewiesen werden. Dabei landen große Mengen Gentechnik in den Futtertrögen. Die meisten Rinder und Schweine werden in Deutschland mit importierter Gentechnik-Soja gefüttert.
Hersteller*innen können jedoch ihre Ware freiwillig kennzeichnen, wenn sie z. B. Milch ohne Gentechnik-Soja im Futtermittel herstellen. Seit 2008 gibt es die „Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“. Wie bei Bioprodukten, kann man bei dem Ohne-Gentechnik-Label sicher sein, dass auf den Einsatz von Gentechnik weitestgehend verzichtet wurde.
Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik vergibt Lizenzen für das einheitliche Siegel "Ohne GenTechnik" für Lebensmittel. Welche Produkte von welchen Unternehmen und Marken die Voraussetzungen erfüllen und mit dem Siegel Ohne Gentechnik gekennzeichnet sind, findet ihr in dieser Produktdatenbank des Verbandes.
Greenpeace hat 2015 die konventionell erzeugten Eigenmarken des Einzelhandels unter die Lupe genommen. Sie wollten wissen ob Gentechnik zum Einsatz kommt und welche Supermarktketten auf Produkte ohne Gentechnik setzen. Die Ergebnisse findet ihr im Einkaufsratgeber „Essen ohne Gentechnik“.
Weitere Informationen zu Gentechnik in Lebensmitteln in diesem Dossier.
Gentechnik-Lebensmittel müssen von der EU zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt für ein Genkonstrukt (sogenannte „Events“). In der EU sind nur Events für einzelne Sorten von Soja, Raps oder Mais zugelassen. Verunreinigungen mit diesen zugelassenen Genkonstrukten in Produkten, die nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet sind, werden vom Gesetz bis zu einem Anteil von 0,9% geduldet. Liste der EU-Kommission für zugelassene bzw. beantragte Gentechnik-Lebens- und Futtermittel
Staatliche Kontrolleur*innen überprüfen, ob Lebensmittel unerlaubt Gentechnik enthalten. Immer wieder decken auch engagierte Verbraucher*innen oder Umweltorganisationen Verstöße auf. Sie fanden beispielsweise Speiseöle aus Gentechnik-Soja in Restaurants, die auf der Speisekarte nicht gekennzeichnet waren.
Greenpeace führt Listen mit Gentechnik-Produkten, die in Supermärkten gefunden wurden. Es handelt sich meist um Produkte in Asia-Läden oder Speise-Öle für die Gastronomie.
Greenpeace zu Gen-Food: Worauf Verbraucher achten sollten (2016)
Für nicht zugelassene Gen-Konstrukte gilt eine Nulltoleranz. Produkte, in denen auch nur die kleinste Spur davon gefunden wird, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert: April 2018