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Für Österreich als Mitglied der Europäischen Union (EU) gilt das EU-Gentechnikrecht. Allerdings ist in Österreich der Widerstand gegen die Agro-Gentechnik besonders stark und umfasst alle politischen Parteien. Mit einem Volksbegehren zeigten mehr als eine Million Menschen, dass sie Gentechnik in ihrem Essen und auf dem Feld ablehnen. Daraus entwickelte sich eine Gentechnikgesetzgebung, die vor allem die gentechnikfreie Landwirtschaft schützen soll, sowie die international erfolgreichste Ohne Gentechnik-Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Als Nicht-EU-Mitglied hat die Schweiz ein eigenständiges Gentechnikrecht. Es ähnelt dem der EU, ist allerdings etwas strenger. Für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gilt im Alpenland seit 2005 ein Moratorium. Auch werden keine gentechnisch veränderten Futtermittel importiert. Freisetzungsversuche für die Forschung sind jedoch zulässig und finden auch statt.
Die österreichischen Gentechnik-Gesetze sollen vor allem die gentechnikfreie Landwirtschaft schützen. Bisher wurden keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut.
Als erstes Land der Welt führte Österreich 1998 ein Ohne-Gentechnik-Gütezeichen ein. Sämtliche Milch- und Geflügelprodukte werden inzwischen ohne gentechnisch veränderte Futtermittel hergestellt.
In der Schweiz gilt ein Import- und Anbauverbot von gentechnisch verändertem Saatgut. Wie die neuen Gentechniken reguliert werden sollen, wird noch diskutiert.