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In Kanada züchtete der Landwirt Percy Schmeiser seit Jahrzehnten Raps. Den größten Teil seiner Ernte verkaufte er als Saatgut an andere Bäuerinnen und Bauern. Er behielt aber jedes Mal so viel zurück, wie er selbst als Saatgut für die nächste Aussaat benötigte. So konnte er seine Rapssorten besser an die regionalen Verhältnisse – Geologie, Klima – anpassen. Percy Schmeiser produzierte gentechnikfrei, das heißt, er benutzte konventionelles und kein transgenes Saatgut.
Wenige Jahre nach Einführung der Roundup-Ready-Rapspflanzen, einer Gentechnik-Pflanze des Agrochemie-Konzerns Monsanto (jetzt Bayer), wuchsen zwischen seinen gentechnikfreien Rapspflanzen plötzlich auch patentierte Roundup-Ready-Rapspflanzen. Roundup-Ready-Raps ist resistent gegen Glyphosat, überlebt also im Gegensatz zu normalem Raps und verschiedenen Unkräutern das Besprühen mit dem Herbizid. Der Monsanto-Raps wuchs auf Schmeisers Feldern, obwohl er ihn nicht dort ausgesät hatte. Vermutlich wurde der Raps von den Nachbarfeldern auf seinen Acker geweht; möglicherweise wurde sein Raps auch durch Insekten mit Pollen des Monsanto-Rapses bestäubt. Im Folgejahr säte Percy Schmeiser wie üblich einen Teil seiner Ernte aus. Damit wuchs auf seinen Feldern nun auch gentechnisch veränderter Raps, der durch Kontrolleur*innen von Monsanto aufgespürt wurde. Monsanto verklagte daraufhin Percy Schmeiser mit der Begründung, er habe sein Patent verletzt.
Alle angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen sind patentiert. Die Patentinhaber*innen, meist große Agrar- oder Pharmakonzerne, bestimmen, wie das patentierte Saatgut genutzt werden darf. So dürfen die Landwirt*innen das Saatgut nur einmal aussäen. Das heißt, von der Ernte dürfen keine Körner für die nächste Aussaat zurückbehalten werden. Die Landwirt*innen müssen das Saatgut für die nächste Aussaat wieder einkaufen. Monsanto verlangte von Percy Schmeiser rückwirkend Lizenzgebühren und zusätzlich Schadenersatz. Monsantos Anwält*innen argumentierten, dem Konzern entstehe ein Schaden, wenn Landwirt*innen konzerneigenes patentiertes Saatgut anbauten, ohne dafür Lizenzgebühren zu bezahlen.
Nach kanadischer Rechtsauffassung gehören einem Patentinhaber die transgenen Pflanzen und das daraus gewonnene Saatgut sogar dann noch, wenn ein Landwirt das Saatgut gegen eine Lizenzgebühr gekauft und dann angebaut hat. Dennoch weigerte sich Percy Schmeiser, Lizenzgebühren bzw. Schadensersatz zu zahlen und erklärte, er sei unschuldig. Seine Begründung: Er wusste zunächst nicht, dass auf seinem Rapsfeld der Gentechnik-Raps von Monsanto wächst. Da er das zu den transgenen Pflanzen passende Herbizid Roundup gar nicht eingesetzt hatte, habe er zudem den Vorteil der gentechnischen Veränderung nicht genutzt. Daraufhin verklagte Monsanto ihn wegen Patentverletzung auf Schadenersatz in Millionenhöhe.
In der ersten Gerichtsinstanz verlor Percy Schmeiser: Er wurde schuldig gesprochen und zur Zahlung verurteilt. Aber er wehrte sich. Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hin. Das oberste kanadische Gericht entschied letztlich, Percy Schmeiser könne den Prozess zwar nicht gewinnen, da Monsantos Roundup-Ready-Rapspflanzen nachweislich auf seinen Feldern gewachsen waren, er müsse aber nicht rückwirkend Lizenzgebühren und keinen Schadenersatz an Monsanto zahlen.
Die Richter des Obersten Kanadischen Gerichtes begründeten ihr Urteil wie folgt: Landwirt*innen, die absichtlich gentechnisch veränderte Roundup-Ready-Rapspflanzen anbauen, wollen Arbeitszeit sparen. Wer das Totalherbizid Roundup spritzt will, dass alle Pflanzen abgetötet werden, nur nicht die resistenten Roundup-Ready-Rapspflanzen. Aber Percy Schmeiser hatte nicht vor, ein Totalherbizid einzusetzen, und spritzte deshalb auch kein Roundup. Da Percy Schmeiser somit die speziell patentierte Eigenschaft – die Resistenz gegen das Totalherbizid – gar nicht benutzt hatte, habe er auch nicht davon profitieren können, weshalb keine übliche Patentverletzung vorläge. Letztlich wurde ein Vergleich geschlossen. Da er den Prozess somit nicht gewonnen hatte, musste er seinen Anteil an den Gerichtskosten ebenso bezahlen wie seinen eigenen Anwalt.
Jahre später (2007) reichte Percy Schmeiser in einem anderen Fall Klage gegen Monsanto ein. Wiederum waren nachweislich gentechnisch veränderte Rapspflanzen – und damit keimfähige Saatkörner – auf seine Felder gelangt. Sein Anwalt argumentierte wie folgt: „Da die Richter nach dem Patentrecht urteilen, gehören diese gentechnisch veränderten Pflanzen weiterhin Monsanto.“ Percy Schmeiser forderte Monsanto auf, die fremden Pflanzen von seinen Feldern zurückzuholen. Nachdem Monsanto eine gesetzte Frist verstreichen ließ, ließ Percy Schmeiser die Pflanzen einsammeln und stellte Monsanto die Kosten für das Einsammeln in Rechnung. Monsanto reagierte nicht, woraufhin Percy Schmeiser gegen Monsanto klagte, im Januar 2008 wurde der Prozess eröffnet.
Für März 2008 wurde ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. Aber kurz vor Verhandlungsbeginn erklärte Monsanto, die Rechnung bezahlen zu wollen. Monsanto konnte auch nicht erreichen, dass Percy Schmeiser die üblichen Verschwiegenheitsklauseln unterzeichnete. Stattdessen musste Monsanto ihm schriftlich zugestehen, dass er über den gesamten Vorgang öffentlich berichten darf. Allerdings konnte Monsanto durch diese außergerichtliche Klärung verhindern, dass der Konzern durch ein Gerichtsurteil schuldig gesprochen wurde.
Percy Schmeiser gehört zu den wenigen, die sich so öffentlich und hartnäckig wehren. Nach seinen und den Angaben einiger anderer Landwirt*innen zahlen die meisten der von Monsanto attackierten Betriebe die Lizenzgebühren und eine Art Strafe an Monsanto und verpflichten sich darüber hinaus, jetzt und in Zukunft Stillschweigen über die mit Monsanto getroffenen Vereinbarungen zu bewahren. Solche Verschwiegenheitsklauseln lässt Monsanto auch von seinen Lizenznehmer*innen unterzeichnen. Damit verpflichten sie sich zum Beispiel, öffentlich nichts über ihre Ertragshöhen, ihren Herbizideinsatz oder Probleme mit den gentechnisch veränderten Pflanzen zu sagen.
In der Europäischen Union (EU) gilt ein anderes Rechtssystem mit einem anderen Patent- und Gentechnikrecht und bisher auch eine andere Rechtsprechung. Hinsichtlich der ökologischen und sozialen Auswirkungen betont Percy Schmeiser vor dem Hintergrund des Rechtsstreits „Monsanto gegen Schmeiser“ immer wieder, wie wichtig es sei, zu verstehen, was sich in (s)einem Land zugetragen hat, in dem der großflächige Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt erlaubt ist.
Die Klage gegen Percy Schmeiser basierte auf dem Patentrecht. In Deutschland und in der EU kann ein Landwirt oder eine Landwirtin nicht aufgrund des Patentrechts dafür verklagt werden, dass sich durch Kontamination transgenes Saatgut oder transgene Pflanzen auf seinen/ihren Äckern befinden. Im Gegenteil: In Deutschland gibt es ein Haftungsrecht nach dem Verursacherprinzip. Danach haften Eigentümer*innen oder Pächter*innen der Felder, auf denen die transgenen Pflanzen absichtlich angebaut wurden, für die unfreiwillige Kontamination gentechnikfreier Felder mit transgener Saat oder transgenen Pflanzen.
Für den Fall, dass im Umkreis des kontaminierten Ackers mehrere Landwirt*innen die gentechnisch veränderte Pflanzenlinie anbauen, gilt in Deutschland eine spezielle Haftungsregelung. Wenn für die GVO-Kontamination mehrere Verursacher*innen in Frage kommen, greift nach § 36 a Gentechnikgesetz die gesamtschuldnerische Haftung: Danach kann der/die Betroffene (Gläubiger) eine*n der mehreren möglichen Verursacher*innen (Schuldner) für die ganze Leistung in Anspruch nehmen. Die Schuldner müssen dann alles weitere untereinander regeln. Dadurch ist zweierlei gesichert: Der oder die Betroffene muss erstens nicht warten, bis eine Klärung unter den möglichen Verursacher*innen herbeigeführt worden ist, und erhält zweitens auch dann Geld, wenn sich gar nicht klären lässt, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat.
Es herrscht aber große Unsicherheit zum Beispiel darüber, wie hoch die Gerichte solche Schäden kalkulieren und welche Entfernungen sie hinsichtlich möglicher Verursacher*innen zugrunde legen würden. Denn bisher sind noch keine Urteile gefällt worden, weil die Verursacher*innen von Kontaminationen sich außergerichtlich geeinigt haben, um Präzedenzfälle zu vermeiden. Der einzige in der EU zum Anbau zugelassene Gentechnikmais MON810 ist in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern verboten. Derzeit wird er nur in Spanien und Portugal angebaut.
Im Oktober 2020 starb Percy Schmeiser im Alter von 89 Jahren.
Zuletzt aktualisiert: November 2020